Unsere Anwaltspraxis ist spezialisiert. Wir Rechtsanwälte befassen uns vor allem mit Haftpflichtrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Verkehrsstrafrecht.
Daneben haben wir auch grosse Erfahrung im Bereich des Mietrechts, Straf- und Vertragsrechts ganz allgemein sowie des Eheschutz- und Ehescheidungsrechts.
Ein Beispiel: Sie erleiden unverschuldet einen Verkehrs- oder Arbeitsunfall und werden arbeitsunfähig. Ihre Fähigkeit, Haushaltsarbeit zu verrichten wird ebenfalls stark eingeschränkt. Daneben plagen Sie grosse Schmerzen. Mit der erfolgten Operation sind Sie unzufrieden.
Ein weiteres Beispiel: Nach einem Restaurantbesuch stürzen Sie auf dem Vorplatz auf einer eisigen Stelle. Sie werden arbeitsunfähig. Niemand will dafür verantwortlich sein.
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Ein Beispiel: Der Arbeitgeber kündet Ihnen fristlos. Die geleisteten Überstunden werden bestritten. Das Arbeitszeugnis ist ungenügend. Eine gütliche Einigung ist gescheitert.
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Ein Beispiel: Ein unbescholtener Mann wird des Diebstahls beschuldigt, weil er beim Einkaufen versehentlich einen Gegenstand in seine Tasche steckt anstatt in den Tragkorb. Der Angeschuldete befürchtet Schwierigkeiten am Arbeitsplatz.
Ein weiteres Beispiel: Die Staatsanwaltschaft wirft Ihnen eine grobe Verkehrsregelverletzung vor, weil Sie in das vorausfahrende Motorfahrzeug fuhren, als dieses sehr brüsk abbremste. Das Strassenverkehrsamt prüft einen längerdauernden Führerausweisentzug.
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Ein Beispiel: Wegen eines Unfalles oder einer schweren Krankheit sind Sie nur noch eingeschränkt arbeitsfähig. Die Taggeldversicherung stellt ihre Zahlungen ein und verweist Sie an die Invalidenversicherung. Diese erlässt einen negativen Vorbescheid. Auch die Arbeitslosenkasse lehnt Ihr Gesuch ab.
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Ein Beispiel: Obwohl die Hypothekarzinsen stetig gefallen sind und der Vermieter keine wertvermehrenden Investitionen getätigt hat, erhöht er die Miete. Weil Sie sich dagegen wehren, erhalten Sie die Kündigung.
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Auch bei Streitigkeiten, die auf sehr verschiedenen vertraglichen Grundlagen beruhen, können Sie auf unsere Unterstützung zählen. Beispielsweise bei Auseinandersetzungen in den Bereichen Kauf-, Auftrags- und Werkvertragsrecht sowie im Zusammenhang mit Darlehens- und Konsumentenverträgen.
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